Müllannahme
Die Kommune ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichtet den Müll der Bürgerinnen und Bürger einzusammeln und anzunehmen, der in privaten Haushalten anfällt. Eine Mengenbegrenzung, wie fünf Sack Grünabfälle oder drei Eimer Bauschutt, sehen wir als nicht zulässig und vor allem als nicht zielführend an. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz wurde seit seiner Entstehung 1994 schon viele Male fortgeschrieben und nachjustiert in der Frage, wer was anzunehmen hat und wo was zu entsorgen ist. Ziel muss es aber sein, dass aller Wertstoff eingesammelt wird und nicht irgendwo in der Natur unkontrolliert entsorgt wird. Daher konterkariert eine Mengenbegrenzung die Zielsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und unsere Satzungen müssen daher dringend in diesen Punkten geändert werden.
Bauhof
Der Bauhof und der ihm angegliederte Wertstoffhof müssen dringend nach außen verlagert werden. Erstens werden damit dringend benötigte Wohnbauflächen in der Kernstadt frei. Vor allem werden die Anwohner vom Anlieferlärm derjenigen Bürgerinnen und Bürger entlastet, die zweimal wöchentlich den Wertstoffhof zur Wertstoffentsorgung anfahren sowie von den üblichen Lärmbelästigungen, die von einem Bauhof ausgehen.
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